Inschrift an der Gedenkmauer auf dem
Dresdner Heidefriedhof
-
Februar 2020 -
Aus Anlaß des 75. Jahrestages der Zerstörung
Dresdens,
zum ehrenden Andenken an alle gezählten
und ungezählten Bombenopfer
und zur Vervollkommnung unseres
alljährlichen Gedenkens präsentierte ich
der Öffentlichkeit das Ergebnis meiner
mehrjährigen Forschungsarbeit:
Das mehr als 1000-seitige
GEDENKBUCH
DER NAMEN,
hauptsächlich entstanden auf der Grundlage
der in sächsischen Archiven
frei zugänglichen Dokumente mit namentlich
erfaßten Todesopfern.
Ansicht eines der
wenigen, handwerklich gefertigten Präsentationsexemplare.
Ein würdiges Gedenken
gebietet es, den namentlich bekannten Dresdner Bombenopfern ihre Anonymität zu
nehmen.
Im gleichen Sinn formulierte das die Stiftung
Sächsische Gedenkstätten bereits am 3.6.2010 in einer Pressemitteilung
(Textauszug):
Das Andenken an einen Menschen kann nur
gewahrt werden, wenn diesem ein Name und damit
eine Identität gegeben wird. Öffentlichkeit und Angehörige haben deshalb
ein Recht auf eine volle
Namensnennung unter Einbeziehung der Lebensdaten. Persönlichkeitsrechte
werden insofern nicht
verletzt, da die Luftkriegstoten von Dresden wie andere Kriegsopfer
auch, „öffentliche Tote" sind,
d.h. ihrer im gesellschaftlichen Kontext gedacht wird. Deshalb kann
diese Frage nicht nur juristisch
behandelt werden, sondern sollte auch vom humanitären Gesichtspunkt aus
gesehen werden.
Humanität und Pietät gebieten es, dass ein öffentlicher Ort der Trauer
geschaffen wird, der zugleich
der Möglichkeit zum individuellen Gedenken Raum lässt.
|