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Historikerkommission - Übersicht - Geheimniskrämerei

Historikerkommission

 

 

Geheimniskrämerei um die Archivunterlagen

 

Sachstand 2013

 

Das gesamte Arbeitsmaterial der von 2004 bis 2010 im öffentlichen Auftrag arbeitenden und mit öffentlichen Mitteln finanzierten Historikerkommission wird allen öffentlichen Beteuerungen zum Trotz einer Prüfung entzogen und bleibt im Dresdner Stadtarchiv für 30 Jahre unter Verschluß.

Das betrifft auch die von anderen Archiven und Institutionen übermittelten Daten, die von der Bevölkerung zugearbeiteten Augenzeugenberichte und vor allem das Hauptergebnis der Kommission, die personengenaue Datenbasis für die maximal ermittelten 25.000 Toten.

Doch damit nicht genug, im Stadtarchiv ist weiteres zu diesem Themenkomplex gehöriges, bisher zugängliches Archivgut für 80 (achtzig!) Jahre gesperrt.

 


 

Die Geheimniskrämerei um die Arbeitsunterlagen der Kommission

 

Seit ihrer Abschlußveranstaltung im März 2010 existiert die Kommission nicht mehr. Noch zu diesem Zeitpunkt versprach die Stadtverwaltung in einer Erklärung einen offenen und fairen Umgang mit den ihr übergebenen Arbeitsunterlagen und Ergebnissen. Zwar veröffentlichte sie auf Ihrem Netzportal die zusammengefaßten Kommissionsberichte und eine Buchversion mit Einzelberichten, doch als Mittler für vertiefende Fragen zu widersprüchlichen oder unklaren Inhalten fühlt sie sich nicht zuständig. Das belegt ein Antwortschreiben des Beigeordneten für Kultur, Dr. Ralf Lunau.

So neutral wie er sich darin als "politischer Beamter" erklärt, positioniert er sich nicht. Vielmehr behindert Lunau "die Freiheit der Wissenschaft" durch Blockade der im Stadtarchiv lagernden Kommissionsunterlagen. Unter Verschluß gehalten werden auch die zahlreichen Zuarbeiten Dresdner Bürger, die den mehrfachen Aufrufen zur Mitarbeit gefolgt sind. Die Begründung dazu: "Datenschutz".

 

Eine Einsichtnahme in die Arbeitsprotokolle, in die Augenzeugenberichte und Quellenvermerke, die Überprüfung einzelner Arbeitsschritte, das Nachvollziehen von Expertisen und der Recherchetiefe der Einzelprojekte ist somit nicht möglich.

 

Dieses Verhalten der Stadtverwaltung steht im Widerspruch zur zugesicherten Transparenz von Seiten der Kommission. Dem kritischen Betrachter drängt sich geradezu die Frage auf, wer hier wem und mit welcher Absicht den "Schwarzen Peter" zuschiebt. Oder anders formuliert, wer hier was zu verbergen hat.

 

Die Geheimniskrämerei um die Kommissionsunterlagen, insbesondere um die personenbezogene Datenbasis, angeblich wegen des (rechtlich unzulässigen) Datenschutzes für Kriegsopfer, hat sich inzwischen zu einem politischen Zankapfel entwickelt. Auf der Strecke bleibt die wissenschaftliche Nachprüfbarkeit des Zahlenwerkes und damit die ohnehin stark beeinträchtigte Glaubhaftigkeit der Kommission.

 

 

   Die Sperrung weiterer Archivunterlagen

 

1.  Gesäubertes Zeitzeugenarchiv

Im April 2004 begann das Stadtarchiv mit dem Aufbau eines Zeitzeugenarchivs. Im März 2007 wurde dieses Archiv in einem Prospekt noch so beschrieben:

 

   Welche Ziele verfolgt das Zeitzeugenarchiv Dresden?

Im Zeitzeugenarchiv werden die Erinnerungen und Erfahrungen von weiblichen und männlichen Personen erfaßt, audio-visuell erschlossen und für die öffentliche Nutzung zugängig gemacht.

 

   Öffentlichkeitsarbeit

... das Bearbeiten von Nutzungsanfragen und die Durchführung von  Schülerveranstaltungen sind für das Zeitzeugenarchiv selbstverständlich. ...

 

Thomas Kübler, Amtsleiter des Stadtarchivs, erwähnt 2006 anläßlich eines "Workshops" der Kommission das "im Aufbau befindliche Zeitzeugenarchiv mit hunderten mündlicher komplementärer Quellen ...".

Hingegen weist das gesäuberte Findbuch im Jahr 2013 nur noch überschlägig 64 gezählte Eintragungen auf, obwohl die Signaturen die mehr als 500 ursprünglichen Eintragungen erahnen lassen. Die derzeitigen Nutzungsbedingungen des Zeitzeugenarchivs sind hier nachlesbar.

  

2.  Gesperrte Sammlung der "Interessengemeinschaft 13. Februar 1945"

 

Die Interessengemeinschaft erklärte anläßlich der Übergabe erster Teile ihres umfangreichen Archivbestandes im Februar 2002 an das Stadtarchiv Dresden :

 

Das Stadtarchiv Dresden garantiert die sachgerechte Aufbewahrung der übergebenen Dokumente und die öffentliche Zugänglichkeit. Die Nutzungsbedingungen tragen den Intentionen der Zeitzeugen und den Bestimmungen des Datenschutzes Rechnung. (Quelle)

 

Im Jahr 2013 war der gesamte Bestand dieser Sammlung gesperrt.

 

3.  Die vorgegebenen Sperrungsgründe

 

Auf schriftliche Anfrage vom 10.6.2013 an das Stadtarchiv, ob die Sperrungen zutreffend sind, erhielt der Autor am 19.6.2013 die Bestätigung.

 

Das Antwortschreiben vom 19.6.2013 im Wortlaut.

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgel,

ja, es ist zutreffend, dass die Arbeitsunterlagen der Historikerkommission für die Benutzung nicht zugänglich sind, da es sich um dienstliches Schriftgut handelt. Dieses wird nach dem "Archivgesetz für den Freistaat Sachsen" in Anlehnung an das Bundesarchivgesetz erst nach 30 Jahren Archivgut und dann zur Benutzung freigegeben.

Die Sammlung der "IG 13. Februar" enthält vorwiegend Erlebnisberichte zu den Bombenangriffen. Da dort von den Berichterstatteten keine Einverständniserklärungen für die Benutzung vorliegen, richtet sich die Benutzung nach dem Sächsischen Archivgesetz. Das bedeutet, dass die Unterlagen erst 10 Jahre nach dem Tod oder 100 Jahre nach der Geburt der Betroffenen benutzbar sind. Da wir über diese Daten nicht verfügen, muss eine Sperrung auf 80 Jahre vorgenommen werden.

So verhält es sich auch bei den Erlebnisberichten im Bestand "Zeitzeugenarchiv". Diejenigen Berichte, bei denen eine Einverständniserklärung vorliegt, sind benutzbar und im Findbuch erfasst. Alle anderen Berichte, auch die mit Einschränkungen versehenen Einverständniserklärungen, sind nicht im Findbuch ersichtlich.

Mit freundlichen Grüßen

Anett Hillert
SB Vorfeld und Erschließung
 

 

Mit diesen Verfügungen verstößt die Stadtverwaltung gegen eigene Erklärungen und gegen das Archivgesetz des Freistaates Sachsen, §10 /Abs.2. Dort ist u.a. formuliert:

 

Die Schutzfristen nach Absatz 1 gelten nicht für solche Unterlagen, die bereits bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt waren.

 

Zum transparenten Umgang, also zur Veröffentlichung ihrer Unterlagen, hatte sich die Kommission wiederholt und unmißverständlich bekannt. Selbst in ihrer Buchversion "Die Zerstörung Dresdens, 13. bis 15. Februar 1945" verweist sie auf eine Signaturangabe, zu der das Stadtarchiv jedoch keinen Zugang ermöglicht.

 

Auch die Sperrung bzw. Säuberung der beiden anderen Archivbestände bedarf einer rechtlichen Prüfung. Wie kann es sein, daß zugänglich gewesene Augenzeugenberichte und Dokumente nachträglich mit einer Sperrfrist belegt werden?

Zahlreiche, dem Autor namentlich bekannte Augenzeugen wurden nie um eine "Einverständniserklärung" für den archivarischen Gebrauch ihre Berichte ersucht. Mit welcher Logik sollten sie auch argwöhnen? Sie sind öffentlichen Aufrufen zur Mitarbeit gefolgt und haben ihre schriftlichen Lebenserinnerungen übergeben - nicht aber, damit diese für erklärte 80 Jahre geheim gehalten werden!

Und wenn Datenschutz für noch lebende Personen so prinzipiell interpretiert wird, warum werden dann nicht Namen und Adressen anonymisiert, aber die Sachinhalte belassen?

 

Die vorgebliche Wissenschaft ist nicht überprüfbar.









 

Es kann sein,

daß nicht alles wahr ist,

was ein Mensch dafür hält,

denn er kann sich irren,

aber vor allem, was er sagt,

muß Wahrheit sein,

er soll nicht täuschen.

 

Immanuel Kant

 

In diesem Kapitel

 

geht es nicht um unerfüllte Erwartungen oder  persönliche Meinungen, sondern um den Vorwurf des Verstoßes gegen das Sächsische Archivgesetz und öffentliche Erklärungen.

 

Unmißverständlich:

 

Öffentliche Namensnennung der Dresdner Luftkriegsopfer ist notwendig:

 

Eine Medieninformation

des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge Stadtverband Dresden und der Stiftung Sächsische Gedenkstätten vom 3.6.2010

 

Im Gegensatz zu Dresden

 

Der öffentliche Umgang anderer deutscher Städte mit den Daten ihrer Bombenopfer.

 

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Weitere Beispiele

 

Genfer Konvention

Aus einem Merkblatt des Freistaates Sachsen vom 2.5.2013:

 

"Nach der Genfer Konvention sind der Umgang mit Kriegstoten und der Schutz von Kriegsgräbern dauerhaft geregelt. [...] Es ist sicherzustellen, dass die Namen der Toten genannt werden, sofern ermittelbar."

 

Perspektive

mit Hindernissen

 

Aus der Einleitung der Buchversion

der Kommission, Seite 13

 

"Zum wissenschaftlichen Selbst-verständnis der Kommission gehört die Einsicht, dass Forschungsergebnisse stets nur einen aktuellen Stand der Erkenntnis repräsentieren können. Auch die Forschungen zum Gegenstand der Kommissionsarbeit wie insgesamt zur Dresdner Stadt-geschichte des Jahres 1945 und ihrer Rezeption - werden daher fortgeführt werden müssen."


 

 

 

 
 

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